Klaus Hoppe - Kapitel 2.1.1 2. CONSULTING FÜR DAS TRANSPORT- B.Z.W. ARBEITSMITTEL "SCHIFF / MEERESTECHNISCHE ANLAGE"
(REEDER-/ BETREIBER-ORIENTIERTES CONSULTING)



2.1 Vorplanung: Bedarfs- und Durchführbarkeitsuntersuchungen für das Schiff als Seetransportmittel (Frachttragende Schiffe)

2.1.1 Generelle Seetransportaspekte

a) Der Seetransport als Teil einer Transportkette:
Der Seetransport ist üblicherweise Teil einer Transportkette, die von der Güterquelle bzw.vom Produkterzeuger bis zum Produkterzeuger bzw.Endabnehmer reicht:


Begriffe der modernen Transportlogistik:

  • intermodal: Die (organisatorische) Verbindung zwischen zwei verschiedenen Verkehrsträgern
  • multimodal: Der über die ganze Transportkette mit einem Konossement und in einem Frachtbehältnis organisierte Transport (z.B.Containerverkehr, Huckepackverkehr)
  • modal-split: Verteilung der Güter auf die verschiedenen, paralllel agierenden Verkehrsträger.



b) Die Frachtmärkte:
(Quelle/weitere Info: Buxton/Engineering Economics)

Angebot und Nachfrage für den Seetransport wird kurzfristig durch die Mechanismen der Frachtmärkte geregelt und langfristig durch den Neubau und die Abwrackungen von Schiffen. Dieser Markt ist international und die offene Konkurrenz bietet ein gutes Beispiel für das "Gesetz" von Angebot und Nachfrage.

Das Angebot an Schiffen vermindert sich bei stark fallenden Raten, weil Schiffe aufgelegt werden, wenn die Frachtrate nicht mehr die direkten Reisekosten deckt (geschweige denn die Kapitalkosten). Andererseits steigen die Frachtraten, wenn nicht genügend Tonnage im Markt angeboten wird.

Die aktuelle Regelung des reedereiseitigen Tonnageangebots und der Nachfrage der Charterer (Befrachter/"Käufer" von Transportleistung/Mieter von Schiffen) wie auch der An- und Verkauf von Schiffen erfolgt überwiegend durch Schiffsmakler, ersteres meistens auf der Grundlage international vereinbarter Standardverträge ("charter parties").

Seetransportleistungen werden entweder durch gecharterte Schiffe oder durch Reedereibetrieb erbracht.

Übliche Charterformen bei gecharterten Schiffen:

(siehe auch Skizze "Aufteilung der Kosten bei den verschiedenen Charterformen"; Erläuterungen zu den Kapital- und Betriebskosten in späterem Abschnitt)

  • Bareboat Charter:
    Der Reeder (Eigner) stellt ein Schiff zur Verfügung, das vollständig vom Charterer für eine vereinbarte Zeit betrieben wird. Der Charterer bemannt das Schiff und sorgt für den gesamten Betrieb des Schiffes, so als ob das Schiff sein eigen wäre. Der Reeder erhält für das "bareboat" eine Miete (hire charge).


  • Time Charter (Zeitcharter):
    Der Reeder (Eigner) stellt ein Schiff zur Verfügung, das vom Charterer betrieben wird. Vereinbart wird eine Charterzeit von 3 Monaten bis 20 Jahre oder für nur eine Rundreise. Der Charterer ist verantwortlich für die Befrachtung und die Reisearrangierungen während der Charterperiode. Der Reeder stellt das Schiff und die Mannschaft, wartet/repariert das Schiff und trägt somit nur die Kapitalkosten und die laufenden Tageskosten. Dafür erhält er vom Charterer ein Miete (z.B. Charterrate pro Tag).
    Alle reiseabhängigen Kosten wie Kosten für Treib-/Schmieröle, Hafen-/Kanalkosten, Be- und Entladungskosten trägt der Charterer.


  • Single Voyage Charter (Einzelreise-Charter):
    Der Reeder stellt als Betreiber ein Schiff für den Transport einer bestimmten Ladung für eine einzelne Reise zur Verfügung. Mit der Charterrate bezahlt der Charterer die vom Reeder zu erbringende Transportleistung, d.h. der Reeder hat daraus folgende Kosten zu tragen:
    * Kapitalkosten (Capital charges)
    * Laufende Tageskosten (Daily running costs)
    * Reisekosten (Voyage costs)
    * Be-und Entladekosten (Cargo handling costs).
    Der Ein-oder Ausschluß der Be-und Entladekosten hängt aber ab von der vertraglichen Vereinbarung:
    * Gross terms: der Reeder zahlt für Be-und Entladung
    * Free in and out (f.i.o.): der Reeder zahlt weder die Beladung noch die Entladung
    * Free on board (f.o.b.): der Reeder zahlt nicht für Beladung
    * Free discharge (f.d.): der Reeder zahlt nicht für Entladung.

  • Consecutive Voyage Charter (konsekutive Reise-Charter):
    Wie vor, jedoch für mehrere aufeinanderfolgende Reisen.

  • Contract of Affreightment (Vollcharter):
    Der Vertragspartner (Contractor) des Befrachters bietet eine bestimmte Transportleistung für einen vereinbarten Zeitraum. Das(die) dafür notwendige(n) Schiff(e) müssen nicht unbedingt dem Contractor gehören, sondern werden (z.T.) von ihm nach einer der vorstehenden Charterformen gechartert. Seine Leistung liegt auch darin, daß er mehrere Verträge so organisiert, daß Ballastfahrten minimiert werden.

Charterraten bei den vorgenannten Charterformen werden oftmals unter Festlegung der Leistungsbedingungen pro Tragfähigkeitstonne oder pro Tonne Ladung vereinbart. Aber auch andere Ratenformen -wie z.T. oben erwähnt: z.B. Tagesraten- werden vereinbart.


Übliche Formen des Reedereibetriebs:

  • Liner Service (Linienfahrt):
    Die meisten Linien-Reedereien betreiben "Speditions"-Dienste, d.h. sie bieten -häufig im Pool mit Reedereien anderer Nationen (sog. Konferenzen)- einen fahrplanmäßigen Dienst auf bestimmter Route für jede Ladungsmenge -üblicherweise Container bzw. Stückgutladung- für bekannte Frachtraten. Diese Frachtraten sind gewöhnlich sog. "Liner Terms" d.h. der Reeder trägt aus den erzielten Frachtraten alle Kosten von Pier zu Pier, einschl. Be- und Entladung.


  • Industrial Carrier Operation (Industrieller Reedereibetrieb):
    Vertikal strukturierte Konzerne betreiben oftmals eigene Schiffe um Rohstoffe oder Fertigprodukte zu transportieren, z.B. Öl-, Stahl-, Aluminium- bzw. Papierproduzenten. So wird ein wesentlicher Teil der Welttankerflotte, die den Ölgesellschaften gehört, von ihnen selbst auch betrieben.



Aufteilung der Kosten bei den verschiedenen Charterformen:



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